Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung unserer Onlinereservierung übers Reservierungsportal parken-zob-kiel.de und für die eigentliche Nutzung eines Stellplatzes im Parkhaus ZOB durch Kurzparker, Dauerparker und Tagesparker, die online einen Stellplatz reserviert haben, gelten die AGBs für die Onlinereservierung und AGBs des Eigenbetrieb Parken der Landeshauptstadt Kiel.
Onlinereservierung Tagesstellplatz im Parkhaus ZOB in Kiel
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Onlinereservierung eines Stellplatzes im Parkhaus ZOB in Kiel
PSG Parkhaus-Service Gesellschaft Greifswald mbH
Gützkower Straße 62
17489 Greifswald
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Onlinereservierung (AGBs) so wie die Einstellbedingungen des Parkhauses ZOB in Kiel in der jeweils geltenden Fassung sind Bestandteil des Stellplatznutzungsvertrages. Sie gelten für das Zustandekommen des Stellplatznutzungsvertrages sowie für das Verhalten im Parkhaus ZOB (PH ZOB).
1.2. Mit dem Abschluss des Stellplatznutzungsvertrages (siehe Punkt 2.) kennt der Kunde (Nutzer) die nachstehenden Bedingungen an und verpflichtet sich, sie einzuhalten.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich und abschließend die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Stellplatzes gemäß der Buchungsbestätigung und den Einstellbedingungen des Parkhauses ZOB AGB des Eigenbetriebes Parken der Landeshauptstadt Kiel.
Nicht Vertragsgegenstand sind insbesondere eine Verwahrung, Bewachung bzw. Überwachung des eingestellten KFZ oder die Gewährung von Versicherungsschutz.
Dies gilt auch für den Fall, dass die PSG Greifswald Personal im Parkbereich anwesend ist oder der Parkbereich durch Videoüberwachung beobachtet wird.
3. Vertragsabschluss
3.1. Das Angebot der Onlinereservierung für das Parkhaus ZOB in Kiel ist eine unverbindliche Aufforderung mit der PSG Parkhaus-Service Gesellschaft Greifswald mbH einen Vertrag über die Nutzung eines Stellplatzes im Parkhaus ZOB abzuschließen.
Die Annahme erfolgt durch eine Reservierungsbestätigung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die alle Bestelldaten sowie die angefügte Rechnung im PDF-Format enthält, die per E-Mail an die angegebene Kunden E-Mail-Adresse gesendet wird.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Benutzungsordnung für das Parkhaus ZOB in Kiel sind Bestandteil des Vertrages (siehe AGB Parkhaus ZOB Kiel des Eigenbetriebes Parken der Landeshauptstadt Kiel).
3.2. Mit Abschluss des Stellplatznutzungsvertrages verpflichtet sich die PSG Greifswald, dem Nutzer in dem in der Buchungsbestätigung angeführten Parkbereich für die in der Buchungsbestätigung angegebene und definierte Einstelldauer (Nutzungszeit) gegen Zahlung der in der Buchungsbestätigung bezeichneten Parkgebühren (Nutzungsentgelt) zum Gebrauch zu überlassen. Der Kunde (Nutzer) hat jedoch keinen wie auch immer gearteten Anspruch auf die Zurverfügungsstellung eines bestimmten Stellplatzes in dem in der Buchungsbestätigung vereinbarten Parkbereich. Behindertenstellplätze oder
Stellplätze mit Elektrolademöglichkeit für Personenkraftwagen können nicht reserviert werden.
3.3. Die höchstzulässige Nutzungsdauer beträgt maximal 25 Tage.
3.4. Eine nachträgliche Änderung der Buchung ist nicht möglich.
3.5. Buchungen können nicht miteinander kombiniert werden (z.B. bei Sonderangeboten), pro Parkvorgang ist nur eine Buchung möglich.
3.6. Innerhalb des reservierten Zeitraums ist ein Ein- und Ausfahren mit dem Ticket entsprechend der gebuchten Reservierungsart möglich.
3.7. Die Zahlung der Parkentgelte erfolgt unmittelbar nach Vertragsabschluss mittels Belastung der Kreditkarte (VISA, Mastercard) oder per PayPal.
3.8. Etwaige zusätzliche Parkgebühren aufgrund einer verlängerten Parkdauer sind vor Verlassen des Parkhauses ZOB Parkanlage an den Kassenautomaten im Vorraum des Haupteinganges zu entrichten.
3.9. Bei Ausfahrt vor dem Ende des gebuchten Zeitraumes erfolgt keine Rückerstattung
4. Parkgebühren
Es gelten die bei der Buchung geltenden Parkgebühren für Tagesparker. Die Preise werden bei der Buchung angezeigt. Diese verstehen sich inkl. der aktuellen Mehrwertsteuer.
5. Rücktritt & Stornierung
5.1. Eine Stornierung von reservierten Parkplätzen ist bis 3 Stunden vor dem reservierten Parkbeginn möglich. Für die Stornierung ist eine Stornogebühr fällig (zurzeit 5,00 €). Die Parkgebühren werden abzüglich der Stornogebühren erstattet.
Bei unterlassener Inanspruchnahme der Reservierung werden bereits gezahlte Park- und Reservierungsgebühren nicht erstattet.
5.2. Der Nutzer ist berechtigt, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen und kostenlos vom Stellplatznutzungsvertrag zurückzutreten. Die 14-tägige Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses gemäß Punkt 2.1.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass der Nutzer vor Ablauf der Frist eine eindeutige Erklärung (siehe PDF-Download Widerruf) an die PSG Greifswald übermittelt, aus der hervorgeht, dass der Nutzer vom Stellplatznutzungsvertrag zurücktritt.
5.3. Der Nutzer kann sein Rücktrittsrecht auch ausüben, indem er fristgerecht die elektronische Rücktrittsfunktion / Stornierung der Buchungsplattform mittels des in der Buchungsbestätigung ersichtlichen Hyperlinks verwendet.
5.4. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts innerhalb der 14-tägigen Frist gemäß Punkt 5.1. erstattet die PSG Greifswald alle Zahlungen abzüglich der Bearbeitungsgebühren (zurzeit 5,00 €), die die PSG Greifswald vom Nutzer erhalten hat, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Erklärung über die Ausübung des Rücktrittsrechts bei PSG Greifswald eingegangen ist.
5.5. Für die Rückerstattung der vom Nutzer geleisteten Zahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das vom Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde mit dem Nutzer ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.6. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist ist eine elektronische Stornierung des Vertrages bis 3 Stunden vor der gebuchten Einfahrtszeit im Buchungsportal möglich. Danach wird das vom Nutzer bereits geleistete Entgelt nicht mehr erstattet.
6. Einfahrt
6.1. Der Nutzer hat den auf der Buchungsbestätigung aufgedruckten QR-Code bei der Einfahrt zum QR-Code-Leser hinzuhalten. Der Nutzer erhält danach an der Einfahrtssäule ein Parkticket. Bei einer Einfahrt in den Parkbereich innerhalb der gebuchten Zeit (oder maximal 1 Stunde davor) unter Verwendung des QR-Codes erkennt die Einfahrtssäule die Onlinebuchung automatisch, gibt ein Parkticket frei und öffnet die Schrankenanlage. Lediglich für den Fall, dass der QR-Code nicht gelesen werden kann, muss der Nutzer ein Parkticket ziehen.
Bei Buchung von Hotels- und Kongresstickets sind die ausgegebenen Parktickets zum mehrmaligen Einfahren innerhalb des Buchungszeitraumes berechtigt.
6.2. Sollte der Nutzer bei der Einfahrt irrtümlich ein Parkticket ziehen, ohne dass er sich mit dem QR-Code autorisiert hat, muss er den Parkbereich unverzüglich verlassen und neuerlich unter Nutzung des QR-Codes einfahren.
Das Parkhaus kann innerhalb von 10 Minuten ohne Bezahlung wieder verlassen werden.
Für die PSG Greifswald gilt der jeweilige Besitzer des Parktickets als berechtigt, einen freien Stellplatz zu benutzen. Die PSG Greifswald ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese Berechtigung zu überprüfen.
7. Ausfahrt
7.1. Nach Einführen des Parktickets an der Ausfahrtssäule sowie einer anschließender Wiederentnahme öffnet sich die Schranke. Bei Tickets, die nur für eine Einfahrt und eine Ausfahrt erlauben, wird das Ticket an der Ausfahrt eingezogen und die Schranke geöffnet.
Die Ausfahrtssäule erkennt das Parkticket bis zum Ende des Buchungszeitraumes.
8. Haftung
8.1. Haftung der PSG Greifswald
Die PSG Greifswald haftet in keiner Weise für das Verhalten Dritter, auch nicht für Diebstahl, Einbruch, Beschädigung etc., gleichgültig, ob sich diese Dritten befugt oder unbefugt im Parkhaus aufhalten.
Die PSG Greifswald haftet für Sachschäden, die in Folge eines Betriebsausfalles der Anlage entstehen, und für sonstige Sachschäden nur dann, wenn sie von der PSG Greifswald oder deren Mitarbeitern/-innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die PSG Greifswald haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch höhere Gewalt entstehen, insbesondere durch Naturereignisse.
8.2. Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der PSG Greifswald oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Zudem haftet er für herbeigeführte Verunreinigungen des Parkbereichs.
8.3. Anzeigepflichten durch den Nutzer
Der Nutzer ist verpflichtet, Schäden an dem eingestellten KFZ bei dem für den Parkbereich zuständigen und erforderlichenfalls per Notruf zu kontaktierenden PSG Greifswald Personal vor Verlassen des Parkbereiches anzuzeigen und diesem die Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeuges zu geben.
Bei nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Schadens an die
PSG Parkhaus-Service Gesellschaft Greifswald mbH
Gützkower Straße 62
17489 Greifswald
zu erfolgen.
8.4. Ausschlussfristen
Sollte der Nutzer der in Punkt 8.3. genannten Anzeigepflicht schuldhaft nicht bzw. nicht innerhalb der angegebenen Fristen nachkommen, sind allfällige Schadenersatzansprüche des Nutzers gegen die PSG Greifswald erloschen.
Dieser Haftungsausschluss greift dann nicht, wenn der Nutzer einen Personenschaden erlitten hat oder die PSG Greifswald den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
9. Vertragsbeendigung
9.1. Vertragsdauer
Der Vertrag endet mit Ablauf der Einstelldauer.
9.2. Pflichten bei Vertragsende
Der Nutzer ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich aus dem Parkbereich zu entfernen. Sofern dieser seiner Verpflichtung nicht innerhalb von 6 Wochen nachkommt, ist die PSG Greifswald berechtigt, das Fahrzeug des Nutzers durch einen Abschleppdienst aus dem
Parkbereich zu entfernen. In diesem Fall trägt der Nutzer die Kosten der Entfernung.
Die PSG Greifswald ist bei Verstoß gegen die Einstellbedingungen, insbesondere bei Verursachung von Kontaminationen oder sonstigen Besitzstörungen berechtigt, das Fahrzeug des Nutzers auf dessen Kosten abschleppen zu lassen.
9.3. Gefahr in Verzug
Im Falle dringender Gefahr ist die PSG Greifswald ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Nutzers aus dem Parkhaus zu entfernen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Gerichtsstand; anzuwendendes Recht für die Onlinereservierung
Erfüllungsort ist Greifswald. Als ausschließlicher Gerichtstand wird das sachlich zuständige Gericht für Greifswald vereinbart.
Auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Stellplatznutzungsvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Einstellbedingungen für das Parkhaus ZOB in Kiel ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts und der ROM-I-Verordnung anwendbar.
10.2. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit sämtlicher anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Onlinereservierung.
Eine allfällige unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
10.3. Übersetzungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in Deutscher Sprache errichtet, die für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesen verbindlich ist.
Jede Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache soll lediglich zur leichteren Verständlichkeit dienen und keine rechtliche Wirkung entfalten.
Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die deutschsprachige Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder anderen Sprachversion dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgeht.
11. Datenschutz
Die PSG Greifswald nimmt Datenschutz sehr ernst. Die Datenverarbeitung und -verwendung erfolgt in Einklang mit der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Hier finden Sie nähere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten: Datenschutz
Widerruf Onlinereservierung
Schriftlicher Widerruf einer Stellplatzreservierung über die Onlinereservierungsplattform des PH ZOB in Kiel.
AGBs und Einstellbedingungen des Parkhauses ZOB in Kiel vor Ort
Eigenbetrieb Parken der Landeshauptstadt Kiel (EBP)
Vor Ort handelnd ist im Auftrag und Namen des Eigenbetrieb Parken:
Parkhaus‐Service Gesellschaft Greifswald mbH (PSG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Einstellung von Kraftfahrzeugen (AGB) Allgemeine Einstellbedingungen
Einstellvertrag
Mit der Anforderung des Einstellungsscheines (Parkticket) und dem Einfahren in das Parkhaus kommt ein Einstellvertrag zur Abstellung eines zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeug (Kfz) zustande.
Der Benutzer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Er ist berechtigt, einen freien Stellplatz anzufahren und diesen innerhalb der Stellplatzmarkierung zu benutzen. Es besteht kein Anspruch auf Freihaltung eines Stellplatzes. Weder die Bewachung noch die Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Der EBP ist nicht zum Winterdienst verpflichtet.
Das Parkhaus ist von Montag bis Sonntag 24 Stunden geöffnet. Das Parkhaus kann nur mit einem gültigen Kurzparkerticket oder einer Dauerparkerkarte betreten werden.
Einstelldauer und Entgelt
Das Entgelt bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten eingestellt werden. Das fällige Parkentgelt ist unmittelbar vor der Ausfahrt an den Kassenautomaten zu zahlen. Anschließend muss das Kfz von der Stellplatzanlage unverzüglich entfernt werden. Bei Nichtvorlage des Parkticket ist das Entgelt laut Tarifordnung, mindestens jedoch für einen Tag zu bezahlen, es sei denn, der Nutzer weist eine kürzere oder der EBP eine längere Einstelldauer nach.
50 € bei Verlust des Parktickets.
Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der EBP berechtigt, das Kfz auf Kosten des Nutzers zu entfernen. Der EBP oder ein beauftragter Dritter wird den Nutzer mindestens eine Woche vor der beabsichtigten Entfernung des Kfz auf die Überschreitung der Höchsteinstelldauer und die drohende kostenpflichtige Entfernung des Kfz von der Stellplatzanlage, die anschließend kostenpflichtige Verwahrung sowie die drohende Pfandverwertung informieren. Dieser Hinweis erfolgt grundsätzlich mit einem Aufkleber am Kfz.
Darüber hinaus steht dem EBP bis zur Entfernung des Kfz ein der Preisliste entsprechendes Parkentgelt zu.
Haftung des EBP
Der EBP haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet werden. Die Haftung des EBP ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sie nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Angestellten oder Beauftragten. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Nutzer ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen (Kontaktaufnahme siehe unten). Der EBP haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Nutzer oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Der EBP nimmt an keinem Verbraucherstreitbeteiligungsverfahren teil.
Haftung des EBP
Der EBP haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet werden. Die Haftung des EBP ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sie nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Angestellten oder Beauftragten. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Nutzer ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen (Kontaktaufnahme siehe unten). Der EBP haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Nutzer oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Der EBP nimmt an keinem Verbraucherstreitbeteiligungsverfahren teil.
Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem EBP oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden, sowie für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Stellplatzanlage. Die weitere Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) bleibt hiervon in jedem Fall unberührt.
Pfandrecht
Dem EBP stehen wegen seiner Forderungen aus dem Einstellvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kfz des Nutzers zu. Befindet sich der Nutzer mit dem Ausgleich der Forderung des EBP in Verzug, kann der EBP die Pfandverwertung frühestens zwei Wochen nach deren Androhung vornehmen.
Benutzungsbestimmungen
Der Nutzer hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie die Anweisungen des Personals zu befolgen. Auf Verkehrszeichen dargestellten Einschränkungen (Höhe, Breite, Länge, Gewicht) sind vom Nutzer für das einzustellende Kfz einschließlich Anbauten und transportierter Güter zu beachten.
Der Nutzer hat sein Kfz innerhalb eines markierten Stellplatzes so abzustellen, dass jederzeit die benachbarten Stellplätze ungehindert genutzt werden können. Das Kfz ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern. Der EBP kann das Kfz auf Kosten des Nutzers versetzen lassen, wenn der Nutzer das Kfz behindernd oder verkehrswidrig abgestellt hat oder mit einem Kfz gleichzeitig mehrere markierte Stellplätze nutzt. Der EBP ist berechtigt, das Kfz im Falle einer dringenden Gefahr von der Stellplatzanlage zu entfernen.
Der Aufenthalt von Personen auf der Stellplatzanlage zu anderen Zwecken als der Einstellung einschließlich des Be‐ und Entladens ist nicht gestattet; insbesondere dürfen keinerlei Arbeiten am Fahrzeug vorgenommen und Motoren nicht ausprobiert oder länger laufen gelassen werden.
Verursacht der Nutzer Verunreinigungen innerhalb der Stellplatzanlage, so ist er verpflichtet, die Stellplatzaufsicht darüber zu informieren und die Verunreinigung sofort zu beseitigen.Der Nutzer hat die polizeilichen Vorschriften zu beachten. Insbesondere sind das Rauchen innerhalb von Parkhäusern sowie auf allen Stellplatzanlagen die Verwendung von Feuer, die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen, das Einstellen von Kfz mit undichten Schmiermittel‐ bzw. Treibstoffsystemen und das unnötige Hupen sowie vermeidbare Geräuschbelästigungen verboten.
Kontakt:
Stellplatzaufsicht : Tel. 0431 78583040
PSG: Büro Greifswald
Tel. 03834 831141 Fax 03834 831142
E-Mail: kundenservice@psg-greifswald.de